Verbrauch, Wasser-, Gas- und Stromversorgung sowie Unkosten für das Mietobjekt

Wie funktioniert die Wasser-, Gas- und Stromversorgung in Spanien

Der Verbrauch und die Versorgung in Spanien umfassen Wasser, Strom (Licht), Gas und Internet. Für die Versorgung sind große Firmen zuständig, die weltweit (Wasser) und national oder international (Licht, Gas und Internet) operieren.

Mit Ausnahme des Internets, welches zu einem festen Tarif abgerechnet wird, sind die Kosten für Wasser, Licht und Gas variabel. Der Verbrauch hängt von den Mietern selbst ab. Ein verantwortungsvoller und umweltfreundlicher Verbrauch erlaubt es, große Mengen an Wasser, Licht und Gas zu sparen. Daher ist es zum Beispiel nicht sehr verantwortungsvoll die Heizung die ganze Nacht über oder wenn die Wohnung leer ist, angeschaltet zulassen, vor allem da dies auch einen enormen Anstieg der Kosten und somit dem Rechnungsbetrag bedeutet.

Die Firmen verschicken die Abrechnungen monatlich (Internet), alle zwei Monate (Licht und Gas) oder alle drei Monate (Wasser). Diese Rechnungen beinhalten normalerweise einen festen Teil, der aufgrund der Verfügbarkeit des Services an sich anfällt, und einen Teil, der an den Verbrauch anknüpft, gemessen in m3 für Wasser und Gas sowie in Kw/Std für Strom.

Der durchschnittliche Verbauch in Santander für eine Wohnung mit drei Personen liegt ca. bei 180€ pro Monat. Im Winter ist dieser Betrag höher aufgrund des Gas- und Stromverbrauchs für die Heizung. Im Sommer sinkt der durchschnittliche Betrag, obwohl der Wasserverbrauch steigt. Bei einer Wohnung für nur eine Person liegt der Verbrauch bei ca. 130€, für zwei Personen bei 160€ und für vier Personen bei 210€.

Weitere Kosten in Zusammenhang mit dem Mietobjekt sind die Instandhaltungskosten des Gebäudes, die an die Gemeinschaft der Nachbarn und die Hausratsversicherung gezahlt werden (beide Kostenarten sind im monatlichen Mietpreis enthalten). Auf der anderen Seite sind die Kosten für die Müllabfuhr in der Wasserabrechnung mit enthalten.

Was muss jeder Mieter bezahlen

Weitere Kostenarten, die zusätzlich zum Mietobjekt anfallen, wie der Wasser-, Strom- und Gasverbrauch, das Internet oder andere Kosten, sind nicht in der Miete enthalten. Die Mieter müssen für den gesamten angefallenen Verbrauch aufkommen. Die Kosten werden von den Mietern übernommen und proportional auf diese aufgeteilt, je nach Anzahl der Mieter und ihrer Aufenthaltszeiträume.

Die Hausratsversicherung, die bei allen Mietobjekten gleichwohl anfällt, und die Kosten für die Gemeinschaft der Nachbarn sind nicht extra ausgewiesen, da sie im Mietpreis bereits enthalten sind.

Beispiel:

Wenn die Gesamtkosten im November 6€ pro Tag betragen, müsste bei drei Mietern, die den ganzen Monat dort gewohnt haben, jeder Mieter 3€ pro Tag zahlen, d.h. 60€ für den ganzen Monat.

Falls ein Mieter nicht den ganzen Monat im Mietobjekt gewohnt hat, sondern zum Beispiel nur 15 Tage, ändern sich die Verhältnisse.

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Die Mieter sollten sich untereinander absprechen, welche Strategie verfolgt werden möchte, ob höhere oder niedrigere Kosten angestrebt werden, wann die Heizung angeschaltet wird, etc. Weder für eine schlechte Verwendung der Wasser-, Strom- und Gasversorgung, noch für Uneinigkeiten zwischen den Mietern ist Emancipia verantwortlich.

Wie bezahlt man für den Verbrauch

Jeden Monat, gemeinsam mit der Miete, zahlt der Mieter einen Betrag im Sinne einer “Verbrauchs-Vorauszahlung” an Emancipia. Dieser Betrag variiert je nach Anzahl der Zimmer im Mietobjekt:

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Im Laufe des Monats treffen die Verbrauchsabrechnungen ein. Wenn alle Rechnungen (Wasser, Licht, Gas und Internet) vorliegen, erfolgt eine Gegenüberstellung zwischen dem Rechnungsbetrag und dem vom Mieter bereits im Voraus bezahlten Betrag. Bei der nächsten Mietrate kann der Mieter dann dem Verwendungszweck, der als “Kompensation des Verbrauchs” gekennzeichneten ist, entnehmen, ob Emancipia entweder Geld an den Mieter zurückerstatten muss oder andersherum, der Mieter noch Geld nachzuzahlen hat.

Beispiel:

Beispiel einer Liste von Rechnungen eines Mieters, der für vier Monate in einer Wohnung mit drei Zimmern gewohnt hat:

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Wie geht die Liquidierung des Verbrauchs am Ende des Aufenthaltes vonstatten

Während des Aufenthaltes, gemeinsam mit den Zahlungen für die Miete, leistet der Mieter Vorauszahlungen bezüglich der Kosten des Verbrauchs. Wenn die offiziellen Abrechnungen der Anbieter vorliegen, werden der Betrag, der vom Mieter bereits im Voraus bezahlt wurde und der Betrag des tatsächlichen Verbrauchs miteinander verrechnet. Um eine Gegenüberstellung der Vorauszahlungen mit dem noch fehlenden, zu bezahlenden Betrag zu vollziehen, kann der Mieter zwischen den folgenden Optionen wählen:

  1. A) Tatsächlicher Verbrauch: Betriebskostenabrechnung, die den tatsächlichen, vom Mieter verursachten Verbrauch darstellt.

Der Mieter hat nur zu bezahlen, was er verbraucht hat. Hierfür behält Emancipia im Moment der Liquidierung (Rückerstattung der Kaution) 100€ ein. Wenn die noch ausstehenden Rechnungen eintreffen (für gewöhnlich dauert dies nicht länger als 90 Tage) wird eine Gegenüberstellung der bereits vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen, den einbehaltenen 100€ und dem noch zu zahlenden Betrag (zu Gunsten oder zu Lasten des Mieters) bezüglich der tatsächlichen Kosten für den Verbrauch gemacht.

Beispiel:

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  1. B) Geschätzter Verbrauch: Betriebskostenabrechnung durch eine Schätzung der Kosten des Verbrauchs.

Um die Kosten für den Verbrauch, die vom Mieter noch bezahlt werden müssen, abschätzen zu können, wird eine Schätztabelle verwendet. Die Beträge in der Tabelle sind immer höher als der durchschnittliche Verbrauch eines Mietobjekts. Mit diesen Beträgen werden die geschätzen Kosten für die Tage berechnet, für die noch keine offiziellen Abrechnungen der Anbieter vorliegen.

Beispiel:

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Tabelle über die geschätzten Kosten für den Verbrauch

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Wie viel muss man für den Verbrauch bei kurzen Aufenthalten bezahlen

Weitere Kosten, die zusätzlich zum Mietobjekt anfallen, wie der Wasser-, Strom- und Gasverbrauch, das Internet oder andere Kosten, sind nicht in der Miete enthalten. Die Mieter müssen für den gesamten angefallenen Verbrauch aufkommen. Die Kosten werden von den Mietern übernommen und proportional auf diese aufgeteilt, je nach Anzahl der Mieter und ihrer Aufenthaltszeiträume.

Die Hausratsversicherung, die bei allen Mietobjekten gleichwohl anfällt, und die Kosten für die Gemeinschaft der Nachbarnsind nicht extra ausgewiesen, da sie im Mietpreis bereits enthalten sind.

Bei kurzen Aufenthalten wird täglich ein fester Betrag bezahlt, der sich an den Kosten des Verbrauchs und der Versorgung orientiert. Dieser Betrag enthält Wasser, Strom (Licht), Gas und Internet.

Tabelle über die geschätzten Kosten für den Verbrauch

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